Mit Wirkung vom 24.11.2021 gelten neue Corona-Regeln, die es zu beachten gilt.
Beste Grüße und bleibt gesund
Karl-Heinz Langer
Hier zur Kenntnis das Schreiben des Servicezentrum Sport der Stadt Hagen:
Liebe Sportlerinnen und Sportler,
das Servicezentrum Sport (SZS) der Stadt Hagen weist darauf hin, dass ab 24. November neue, verschärfte Corona-Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen gelten, die auch den Sport betreffen. Demnach ist die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum nur für nachweislich Geimpfte oder Genesene (2G) gestattet. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von dieser Beschränkung auf 2G ausgenommen. Schülerinnen und Schüler der genannten Altersgruppe gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.
Die Überprüfung der Impf- und Testnachweise erfolgt durch die verantwortlichen Veranstalter bzw. Vereine. Im Rahmen angemessener Stichproben ist ein Abgleich der Nachweise mit dem amtlichen Ausweisdokument vorzunehmen, welches Besucher von Einrichtungen oder Veranstaltungen bei sich führen müssen. Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate sollte die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. Unterlassene Kontrollen werden mit erhöhten Bußgeldern geahndet. Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Hagen wird stichprobenartige Überwachungen von Sportveranstaltungen und des Trainingsbetriebs vornehmen.
Viele Grüße
Karsten-Thilo Raab
Als Ergänzung hier das Scheiben des Sportwartes des BBK Hagen:
Sehr geehrte Vereinsvertreter,
Sehr geehrte Trainer,
ab heute gilt eine neue Coronaschutzverordnung, für unseren Spiel- und Trainingsbetrieb heißt das, dass ab sofort nur noch eindeutig nachweisbar geimpfte bzw. genesene Personen Zutritt zu den Hallen haben.
Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Kampfrichter und Zuschauer ab 16 Jahren müssen diesen Nachweis vor Eintritt in die Halle nachweisen.
Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 15 Jahre gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G ausgenommen.
Mit sportlichen Grüßen
Björn Weihrauch
Als weitere Ergänzung hier das Schreiben des Jugendwartes des BBK Hagen:
Hallo zusammen,
seit heute (24.11.2021) gilt für alle Personen ab einem Alter von 16 Jahren die 2G-Reglung. Es dürfen also nur geimpfte und genesene Personen, unter Nachweis, ab diesem Alter die Hallen betreten. Dies muss von den Hygiene-/Coronaschutzverantwortlichen überprüft werden. Diese müssen sich neben dem Nachweis auch einen amtl. Lichtbildausweis zeigen lassen.
Für alle Personen unter 16 Jahren ist die Schultestung ausreichend. Allerdings darf diese nicht älter als 24 Stunden sein.
Klarstellung:
In K-, N- und D-Hallen sind keine Zuschauer zugelassen. Dies ist über die Ausschreibung so geregelt und wird von niemandem „vor Ort“ entschieden!
Mit freundlichen und sportlichen Grüßen
Aeneas Eckstein
Jugendwart Basketballkreis Hagen